Gebühren verringern?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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CarrieB
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#1

11.09.2013, 10:34

Moin,

wir kennen das alle - der Mandant kommt in die Kanzlei und will die Rechnung nicht bezahlen, weil sie (für ihn) zu hoch ist :motz

Mein Chef hat für den Mandanten ein Wohnungs-Kündigungsschreiben diktiert. Dies auf dem Briefbogen des Mandanten. Dieser hat unterschrieben und wir haben es an den Gerichtsvollzieher geschickt, damit es per Gerichtsvollzieherauftrag zugestellt wird.

Also habe ich die Monatskaltmiete x 12 genommen (4.440,-) und dann ne 1,3 Geschäftsgebühr. Meiner Meinung nach war das gerechtfertigt.

Jetzt kommt Chef natürlich an und sagt "Neeeeeee, wenn ihm das zu hoch ist, verringern wir die Rechnung um 30 %!"

Das darf er doch gar nicht oder? Ich könnte mir höchstens vorstellen, dass wir die Gebühr ändern auf "Schreiben einfacher Art" also nur ne 0,3, aber einfach mit der kompletten Rechnung runtergehen ist doch verboten?! :?

Was sagt ihr dazu?
Bei leichten Depressionen hilft ein Bad mit Schaum, bei schweren - eins mit Fön.
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Anahid
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#2

11.09.2013, 10:46

Wo kein Kläger, da kein Richter.

Grundsätzlich hast Du Recht. Aber gerade in außergerichtlichen Sachen hat der Rechtsanwalt ja einen Spielraum. Die Geschäftsgebühr ist ja keine Festgebühr, sondern eine Rahmengebühr. In welchem Rahmen er die ausschöpft, liegt in seinem Ermessen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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