welche Gebühren ansetzen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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*Refa*
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#1

11.09.2013, 09:52

Guten Morgen!

Öfter mal was neues, neuer Anwalt im Büro, der gleich in der früh eine Gebührenfrage hat :-o

Er möchte gern wissen, welche gesetzlichen Gebühren er für folgende 2 Sachen jeweils ansetzen kann:

- Einholung einer Exporterlaubnis (Ausfuhr von Kunstgegenständen)
- Bearbeitung / Erledigung der Ausfuhranmeldung

Seiner Angabe nach 2 verschiedene Angelegenheiten

Ich gestehe, ich habe keine Ahnung, wo ich anfange. Normale Zivilsache? Irgendwas Vewaltungstechnisches? Wie gesagt: keine Ahnung, ich habe sowas noch nie gehabt :shock:

Danke schonmal für Gedanken / Ideen und Denkanstöße

LG
Conny
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