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also, ich hab das seminar extra besucht, weil ich ja nur per zeithonorar abrechne und auf dem laufenden bleiben wollte
bezogen wurde sich wg. der aussage "je rechtszug jede gebühr 1x" auf § 17 2 (nachdem ich da jetzt mal reingeschaut habe - mahnverfahren/gerichtl. Verfahren - bin ich völlig raus und bleibe bei meinem zeithonorar )
@adora: § 19 I 2 finde ich auch eindeutig!!
falls jemand Samstag beim Baumgärtel-Seminar war: hab ich mir was falsches notiert oder wurde...
Liebe Grüße
Bärchi
Bärchi
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Jep, für Mahn- und Hauptverfahren ist das ja auch so. Da kann jeweils eine TG verdient werden. Aber eben nicht für außergerichtliche Verhandlung während des Hauptverfahrens einerseits und mündliche Verhandlung im Hauptverfahren andererseits.
Ich hör ja immer wieder, dass die Dozenten reichlich "innovative" Vorschläge haben, was man alles so abrechnen könnte. Ist grundsätzlich auch nicht schlecht, aber in dem Fall wurde m.E. übers Ziel hinausgeschossen.
Ich hör ja immer wieder, dass die Dozenten reichlich "innovative" Vorschläge haben, was man alles so abrechnen könnte. Ist grundsätzlich auch nicht schlecht, aber in dem Fall wurde m.E. übers Ziel hinausgeschossen.