Streitwert Mietminderung Gewerbe

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adelia
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#1

10.09.2013, 12:26

Hey,

wir vertreten in einer Angelegenheit außergerichtlich den Gewerbe-Vermieter. Der Gewerbe-Mieter mindert derzeit die Miete um rund 8.100,00 EUR.

Ich habe bereits soweit herausgefunden, dass für ein Klageverfahren § 8 ZPO der 3 1/2-Fache Jahresbetrag maßgeblich ist.

Für das außergerichtliche Verfahren habe ich nach Recherchen im Internet gefunden, dass § 25 KostO gilt. Also 3 Jahre Minderungsbetrag anzusetzen sind.

Ist das korrekt?
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