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0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Verfasst: 09.09.2013, 10:35
von Jacare
bis 500,- steht in meiner Gebührentabelle ein Betrag von 15,00, die Auslagen betragen lt. Tabelle 2,70 und die mwst 2,36

Eigentlich würde die Gebühr ja 13,50 betragen, der Mindestbetrag ist jedoch 15,00. Stimmt es also, dass sich die Auslagenpauschale und die Mwst. auf die 13,50 beziehen? Oo

Re: 0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Verfasst: 09.09.2013, 10:41
von Anahid
Nein. Mindestgebühr ist 15,00 € und daraus berechnen sich auch Auslagen und MwSt.

Re: 0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Verfasst: 09.09.2013, 10:46
von Jacare
aber wieso steht es dann so in meinem Gebührenheft? :(((

Re: 0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Verfasst: 09.09.2013, 10:48
von Anahid
Keine Ahnung. Und übrigens: in meinem steht es anders. Und auch RA-Micro berechnet es so.

Re: 0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Verfasst: 09.09.2013, 11:07
von Jacare
ok. danke