0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?
Verfasst: 09.09.2013, 10:35
bis 500,- steht in meiner Gebührentabelle ein Betrag von 15,00, die Auslagen betragen lt. Tabelle 2,70 und die mwst 2,36
Eigentlich würde die Gebühr ja 13,50 betragen, der Mindestbetrag ist jedoch 15,00. Stimmt es also, dass sich die Auslagenpauschale und die Mwst. auf die 13,50 beziehen? Oo
Eigentlich würde die Gebühr ja 13,50 betragen, der Mindestbetrag ist jedoch 15,00. Stimmt es also, dass sich die Auslagenpauschale und die Mwst. auf die 13,50 beziehen? Oo