0,3 Geb. gem. Nr. 3309 - Mindestgebühr?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

09.09.2013, 10:35

bis 500,- steht in meiner Gebührentabelle ein Betrag von 15,00, die Auslagen betragen lt. Tabelle 2,70 und die mwst 2,36

Eigentlich würde die Gebühr ja 13,50 betragen, der Mindestbetrag ist jedoch 15,00. Stimmt es also, dass sich die Auslagenpauschale und die Mwst. auf die 13,50 beziehen? Oo
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Anahid
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#2

09.09.2013, 10:41

Nein. Mindestgebühr ist 15,00 € und daraus berechnen sich auch Auslagen und MwSt.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Jacare
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#3

09.09.2013, 10:46

aber wieso steht es dann so in meinem Gebührenheft? :(((
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#4

09.09.2013, 10:48

Keine Ahnung. Und übrigens: in meinem steht es anders. Und auch RA-Micro berechnet es so.
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Jacare
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#5

09.09.2013, 11:07

ok. danke
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