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Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 06.09.2013, 10:35
von Zara-July
Hallo Ihr Lieben,

ich glaube die Antwort ist so einfach, dass ich hier nichts finden kann :D

Wir haben soeben einen Auftrag zur Terminsvertretung erhalten. Rechne ich diese Gebühren nach altem oder neuem Recht ab, wenn der Klageauftrag beim Verfahrensbevollmächtigten bereits vor dem 31.07. vorgelegen hat?

:thx

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 06.09.2013, 10:38
von sansibar
Ich denke, eure Gebühren fallen entsprechend eurem Auftrag an.

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 06.09.2013, 10:49
von niva
würde ich auch so sehen.

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 06.09.2013, 12:13
von Anahid
Zunächst würde ich den beiden zustimmen.

Die Frage ist eher, was vereinbart ist? Wenn Ihr eine Gebührenteilung eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts vereinbart habt, dann wären z.B. die Gebühren nach altem Recht zu nehmen, da der HBV ja nur diese geltend machen kann bei seinem Mandanten.

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 06.09.2013, 15:17
von Zara-July
Wir machen keine Gebührenteilung. Wir rechnen wie ein Terminsvertreter ab (3401/3402).

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 09.09.2013, 09:11
von Anahid
Dann ist es neues Recht, wie sansibar und niva richtig geschrieben haben :smile:

Re: Terminsvertretung - alt oder neu?

Verfasst: 09.09.2013, 12:17
von Zara-July
Vielen Dank :)