Hallo Ihr Lieben,
ich glaube die Antwort ist so einfach, dass ich hier nichts finden kann
Wir haben soeben einen Auftrag zur Terminsvertretung erhalten. Rechne ich diese Gebühren nach altem oder neuem Recht ab, wenn der Klageauftrag beim Verfahrensbevollmächtigten bereits vor dem 31.07. vorgelegen hat?
Terminsvertretung - alt oder neu?
- Anahid
- Hexe vom Dienst
- ...ist hier unabkömmlich !
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Zunächst würde ich den beiden zustimmen.
Die Frage ist eher, was vereinbart ist? Wenn Ihr eine Gebührenteilung eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts vereinbart habt, dann wären z.B. die Gebühren nach altem Recht zu nehmen, da der HBV ja nur diese geltend machen kann bei seinem Mandanten.
Die Frage ist eher, was vereinbart ist? Wenn Ihr eine Gebührenteilung eines vor Ort ansässigen Rechtsanwalts vereinbart habt, dann wären z.B. die Gebühren nach altem Recht zu nehmen, da der HBV ja nur diese geltend machen kann bei seinem Mandanten.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.