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Klageteilrücknahme - Streitwert

Verfasst: 05.09.2013, 16:29
von Adelia
Hey,

wir vertreten in dem Fall den Beklagten. Die Kläger haben am 16.08.2013 eine Anspruchsbegründung an das Gericht geschickt über 5.250,00 EUR. Diese wurde uns am 23.08.2013 zugestellt.

Am 26.08.2013 haben wir dem Gericht angezeigt, dass sich der Beklagte gegen die Klage verteidigen wird und wir ihn vertreten. Die Antragstellung und Klageerwiderung machen wir in einem extra Schriftsatz zum entsprechenden Fristablauf.

Jetzt hat die Gegenseite mit Schreiben vom 30.08.2013 den Anspruch in Höhe von 950,00 EUR zurückgenommen.

M. E. bleibt der Streitwert für die Verfahrensgebühr ja trotzdem bei 5.250,00 EUR.

Ist das korrekt?

Re: Klageteilrücknahme - Streitwert

Verfasst: 05.09.2013, 16:32
von elise98de
Ich würde ja sagen.

Re: Klageteilrücknahme - Streitwert

Verfasst: 05.09.2013, 16:46
von sansibar
Jep