Klageteilrücknahme - Streitwert

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adelia
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#1

05.09.2013, 16:29

Hey,

wir vertreten in dem Fall den Beklagten. Die Kläger haben am 16.08.2013 eine Anspruchsbegründung an das Gericht geschickt über 5.250,00 EUR. Diese wurde uns am 23.08.2013 zugestellt.

Am 26.08.2013 haben wir dem Gericht angezeigt, dass sich der Beklagte gegen die Klage verteidigen wird und wir ihn vertreten. Die Antragstellung und Klageerwiderung machen wir in einem extra Schriftsatz zum entsprechenden Fristablauf.

Jetzt hat die Gegenseite mit Schreiben vom 30.08.2013 den Anspruch in Höhe von 950,00 EUR zurückgenommen.

M. E. bleibt der Streitwert für die Verfahrensgebühr ja trotzdem bei 5.250,00 EUR.

Ist das korrekt?
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elise98de
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#2

05.09.2013, 16:32

Ich würde ja sagen.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen

(Türkisches Sprichwort)


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sansibar
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#3

05.09.2013, 16:46

Jep
Grüße - sansibar
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