Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Noxi
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#1
05.09.2013, 13:28
Hallo Ihr Lieben,
ich habe hier gerade eine Akte auf dem Tisch, wo vor dem 01.08.2013 die Klage rausging und im schriftlichen Verfahren durchgeführt wurde.
Es erging VU und wurde öffentlich am 16.08.13 zugestellt.
Ist der Gegenstandswert der 0,5er TG nun nach der alten oder neuen Tabelle zu entnehmen?
Lieben Dank
noxi
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AnnaatHBW
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#2
05.09.2013, 13:30
Alles nach altem RVG abrechnen, da der Auftrag ja vor dem 01.08. erteilt wurde