AG erkennt vorgerichtl. RA-Gebühr nur i. H. v. 0,3 an

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Kroete
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#11

05.09.2013, 13:50

Ah ok, das ist natürlich ein sehr gutes Argument! :thx
Kuko
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#12

06.09.2013, 19:47

Andererseits bekommt Ihr dann voraussichtlich eine entsprechende Entscheidung des Gerichts, auf die sich dann andere Richter des gleichen Gerichts oder andere Gerichte stützen könnten. :(

Gegen ein "einfaches Schreiben" spricht, dass sich der Auftrag auf ein einfaches Schreiben beschränken muss. Sollt oder müsst ihr die Forderung prüfen, bevor der Gegner zur Zahlung aufgefordert wird oder sollt Ihr Euch im Fall einer Antwort auch mit den Einwendungen des Gegners auseinandersetzen, ist es kein "einfaches Schreiben" im Sinne der VV Nr. 2302 mehr.

Und die Argumentation "es war von vornherein klar, dass der Gegner ohne Gerichtsverfahren nix zahlt", habe ich noch nie nachvollziehen können. Wie oft erleben wir es, dass der Gläubiger mehrfach erfolglos mahnt, aber auf die erste anwaltliche Mahnung (mit Kostennote) kommt kommentarlos die Zahlung des Schuldners, weil er merkt, dass es jetzt ernst und teuer wird. Dass sind dann halt bloß die Fälle, die gerade nicht mehr vor Gericht landen, so dass bei den Richtern der Eindruck entstehen muss, anwaltliche Mahnungen würden nie was bringen. :motz
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Anahid
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#13

09.09.2013, 09:13

Richtig Kuko. Aber die Richter meinen eh, dass sich die Anwälte goldene Nasen verdienen :wink:
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