Abrechnung RA-Gebühren bei Mietaufhebungsvertrag
Verfasst: 04.09.2013, 16:17
Hallo Ihr Lieben,
ich hab folgende Problematik und steh vollkommen auf dem Schlauch:
Wir sind seit Februar 2013 für Mieter tätig geworden, ursprünglich wg. allgemeiner Problematiken von Modernisierungsarbeiten seitens des Vermieters. Nach vielem drumherum wurde nun in dieser Woche ein Mietaufhebungsvertrag nebst ´ner saftigen Abfindung zu unseren Gunsten (ab)geschlossen. Ich soll nun die Rechnung erstellen und hab absolut keine Ahnung.
Problem 1: Erstelle ich ´ne Rechnung nach dem alten oder neuen RVG? Ich hätt gedacht, nach dem alten RVG - sind ja seit Februar tätig; RA meint, nach dem neuen RVG - der Abschluss fand ja erst in dieser Woche statt.
Problem 2: Mein RA ist der Meinung, dass ich ´ne Einigungsgebühr aus der Abfindungssumme nehmen soll - ich hätt jetzt die Einigungsgebühr lediglich aus dem allgemeinen Gegenstandswert (= 12fache Nettokaltmiete) genommen, da ja die Höhe des Vergleichsbetrages allgemein hin unrelevant ist. Seh ich das falsch???
Achso, die Tätigkeit war die ganze Zeit außergerichtlich.
ich hab folgende Problematik und steh vollkommen auf dem Schlauch:
Wir sind seit Februar 2013 für Mieter tätig geworden, ursprünglich wg. allgemeiner Problematiken von Modernisierungsarbeiten seitens des Vermieters. Nach vielem drumherum wurde nun in dieser Woche ein Mietaufhebungsvertrag nebst ´ner saftigen Abfindung zu unseren Gunsten (ab)geschlossen. Ich soll nun die Rechnung erstellen und hab absolut keine Ahnung.
Problem 1: Erstelle ich ´ne Rechnung nach dem alten oder neuen RVG? Ich hätt gedacht, nach dem alten RVG - sind ja seit Februar tätig; RA meint, nach dem neuen RVG - der Abschluss fand ja erst in dieser Woche statt.
Problem 2: Mein RA ist der Meinung, dass ich ´ne Einigungsgebühr aus der Abfindungssumme nehmen soll - ich hätt jetzt die Einigungsgebühr lediglich aus dem allgemeinen Gegenstandswert (= 12fache Nettokaltmiete) genommen, da ja die Höhe des Vergleichsbetrages allgemein hin unrelevant ist. Seh ich das falsch???
Achso, die Tätigkeit war die ganze Zeit außergerichtlich.