Regelvergütung von EUR 5000,00
Verfasst: 04.09.2013, 11:52
Früher hat man ja gesagt: Gegenstandswert lässt sich nicht festlegen ERGO EUR 4.000,00. Seit dem 01.08. geht man von EUR 1000,00 mehr aus.
Wenn das jetzt allerdigns eine alte Sache ist, die schon lange vor dem 01.08. begonnen hat und noch nicht zu Ende ist, rechne ich dann mit einem Gegenstandswert von EUR 4000,00 oder EUR 5000,00?
Wenn das jetzt allerdigns eine alte Sache ist, die schon lange vor dem 01.08. begonnen hat und noch nicht zu Ende ist, rechne ich dann mit einem Gegenstandswert von EUR 4000,00 oder EUR 5000,00?