Freistellung von Ansprüchen
Verfasst: 04.09.2013, 10:57
Hallo ans Forum,
meine Mandantin wird von Fa X in Anspruch genommen. Kostenträger ist aber die Beklagte, da diese durch ihr Fehlverhalten die Entstehung der Ansprüche verursacht hat.
Kann ich trotzdem im Klageantrag "einfach" beantragen, dass die Beklagte an die Klägerin Beträge XYC zu zahlen hat und dann in der Begründung ausführen, dass es sich um die Freistellung von Ansprüchen Dritter handelt oder muss sich das bereits aus dem Klageantrag ergeben?!
Ich würde den ersten Weg wählen, bin aber unsicher.
Schachterlteufel
meine Mandantin wird von Fa X in Anspruch genommen. Kostenträger ist aber die Beklagte, da diese durch ihr Fehlverhalten die Entstehung der Ansprüche verursacht hat.
Kann ich trotzdem im Klageantrag "einfach" beantragen, dass die Beklagte an die Klägerin Beträge XYC zu zahlen hat und dann in der Begründung ausführen, dass es sich um die Freistellung von Ansprüchen Dritter handelt oder muss sich das bereits aus dem Klageantrag ergeben?!
Ich würde den ersten Weg wählen, bin aber unsicher.
Schachterlteufel