Rechtsschutzversicherung Erhöhungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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anett90
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#1

04.09.2013, 09:28

Hallo,

ich muss eine Rechnung an Die RSV machen. Es geht um eine Mietsache, unsere Mandanten (Ehepaar) sind Mieter. RS-versichert ist aber nur der Herr. Angefallen ist eine Geschäftsgebühr und eine Vergleichsgebühr. Kann ich für die Partnerin auch eine 0,3 Erhöhung fordern? Bin mir sehr unsicher. Angefallen ist sie ja nunmal, aber wenn ich sie nun dazutue, könnte es ja im schlimmsten Fall sein, dass die RSV behauptet, die Kosten hätten sich die zwei teilen sollen und dann noch weniger bezahlt...?!

Danke für eure Hilfe!
sansibar
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#2

04.09.2013, 09:34

Bei einem Ehepaar ist der Ehepartner glaube ich automatisch mitversichert.
Grüße - sansibar
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#3

04.09.2013, 11:06

sansibar hat geschrieben:Bei einem Ehepaar ist der Ehepartner glaube ich automatisch mitversichert.
:zustimm
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#4

04.09.2013, 11:15

anett90 hat geschrieben:Hallo,

ich muss eine Rechnung an Die RSV machen. Es geht um eine Mietsache, unsere Mandanten (Ehepaar) sind Mieter. RS-versichert ist aber nur der Herr. Angefallen ist eine Geschäftsgebühr und eine Vergleichsgebühr. Kann ich für die Partnerin auch eine 0,3 Erhöhung fordern? Bin mir sehr unsicher. Angefallen ist sie ja nunmal, aber wenn ich sie nun dazutue, könnte es ja im schlimmsten Fall sein, dass die RSV behauptet, die Kosten hätten sich die zwei teilen sollen und dann noch weniger bezahlt...?!

Danke für eure Hilfe!


Das kannst du ohne weiteres machen und die RSV macht da auch keinerlei Probleme!

*lächel*
anett90
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#5

04.09.2013, 12:43

Supi

mein einer Chef meinte zumindest ich sollte es lieber weglassen, aber ich mache es jetzt doch rein!

Vielen lieben Dank:)
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#6

04.09.2013, 14:52

anett90 hat geschrieben:Supi

mein einer Chef meinte zumindest ich sollte es lieber weglassen, aber ich mache es jetzt doch rein!

Vielen lieben Dank:)

vllt. schreibst du noch rein vorsorglich in einem Nebensatz:

Frau XY ist die Ehefrau Ihres VN.
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#7

04.09.2013, 16:14

Ach so, da fällt mir ja ein, dass Ihr eine Gebührenvereinbarung mit der RS haben könntet. Hoffentlich nicht APRAXA. Dann gibt's keine Erhöhungsgebühr. :(
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