Erstattung der hälftigen Geschäftsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pilgrim

#1

03.09.2013, 17:17

Manchmal ist es komisch :shock: und wenn man allein im Büro ist und keinen zum fragen ist, zudem noch recht blöd.

Hier meine Frage:

Wir klagen immer die hälftige Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale ein.
Diese wird erstattet und vom Gegner gezahlt.

Wir rechnen beim Mandanten alles ab (1,3 Geschäftsgebühr, 1,3 Verfahrensgebühr mit Anrechnung). Der Mandant zahlt die Rechnung voll.
Bekommt er dann die vom Gegner gezahlte hälftige Geschäftsgebühr erstattet.

Es ist wirklich doof, wenn man allein ist. :-|

Ich habe die hälftige Geschäftsgebühr übrigens immer einbehalten; glaube aber mittlerweile, dass ich sie hätte auskehren müssen. :?:
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#2

03.09.2013, 17:21

Selbstverständlich hättet Ihr die auszahlen müssen :shock: Ihr könnt doch nicht einfach mal 1,3 GG behalten, wenn ein Gerichtsverfahren gelaufen ist.
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#3

03.09.2013, 17:21

Pilgrim hat geschrieben:Bekommt er dann die vom Gegner gezahlte hälftige Geschäftsgebühr erstattet.
Ja. Er hat die angefallenen Gebühren komplett gezahlt.
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