Manchmal ist es komisch und wenn man allein im Büro ist und keinen zum fragen ist, zudem noch recht blöd.
Hier meine Frage:
Wir klagen immer die hälftige Geschäftsgebühr nebst Auslagenpauschale ein.
Diese wird erstattet und vom Gegner gezahlt.
Wir rechnen beim Mandanten alles ab (1,3 Geschäftsgebühr, 1,3 Verfahrensgebühr mit Anrechnung). Der Mandant zahlt die Rechnung voll.
Bekommt er dann die vom Gegner gezahlte hälftige Geschäftsgebühr erstattet.
Es ist wirklich doof, wenn man allein ist.
Ich habe die hälftige Geschäftsgebühr übrigens immer einbehalten; glaube aber mittlerweile, dass ich sie hätte auskehren müssen.
Erstattung der hälftigen Geschäftsgebühr
- Anahid
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Selbstverständlich hättet Ihr die auszahlen müssen Ihr könnt doch nicht einfach mal 1,3 GG behalten, wenn ein Gerichtsverfahren gelaufen ist.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
- Liesel
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Ja. Er hat die angefallenen Gebühren komplett gezahlt.Pilgrim hat geschrieben:Bekommt er dann die vom Gegner gezahlte hälftige Geschäftsgebühr erstattet.
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