Hallo,
ich habe eine Sache bei der ich Hilfe brauche.
Wir sind Kläger in einem Zivilprozess. Beklagte sind zwei Firmen und die Klage soll nun zurückgenommen werden. Ich habe eine Frage wegen den Gerichtskosten:
Es ist schon ein Termin zur mündlichen Verhandlung gewesen und in dem ist ein Beweisbeschluss ergangen. Verkündungstermin war am 20.6.. Dürfen jetzt die Gerichtskosten reduziert werden oder bleibt die 3,0 bestehen?
Vielen Dank )
Klagerücknahme
- Anahid
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- ...ist hier unabkömmlich !
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Diese Frage bezieht sich wohl nicht aufs RVG, sondern aufs GKG und gehört auch nicht in die Rubrik ab 01.08., weil ja eindeutig das Klageverfahren bereits weit vor dem 01.08. anhängig war
Und nun zu Deiner Frage:
Das GKG sagt hierzu in Nr. 1211 aus, dass die Gebühren auf 1,0 reduziert werden bei Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Damit ist nicht gemeint, ob ein Gerichtstermin stattgefunden hat, sondern ob die Angelegenheit erledigt ist und letzter Gerichtstermin stattgefunden hat und nun nur noch die Entscheidung des Gerichts aussteht. Ist hier aber ja nicht der Fall, da ein Beweisbeschluss vorliegt. Darum ist die Rücknahme "vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung" und entsprechend werden Euch 2 Gerichtsgebühren erstattet.
Und nun zu Deiner Frage:
Das GKG sagt hierzu in Nr. 1211 aus, dass die Gebühren auf 1,0 reduziert werden bei Klagerücknahme vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung. Damit ist nicht gemeint, ob ein Gerichtstermin stattgefunden hat, sondern ob die Angelegenheit erledigt ist und letzter Gerichtstermin stattgefunden hat und nun nur noch die Entscheidung des Gerichts aussteht. Ist hier aber ja nicht der Fall, da ein Beweisbeschluss vorliegt. Darum ist die Rücknahme "vor dem Schluss der mündlichen Verhandlung" und entsprechend werden Euch 2 Gerichtsgebühren erstattet.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.