Erstberatungsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Antworten
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#1

30.08.2013, 12:18

Hallo Ihr Lieben,

ich habe leider nichts gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir sagen, ob sich an der Erstberatungshöchstgebühr etwas nach dem 01.08. geändert hat?

Viele Grüße
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Benutzeravatar
Jana47
Foren-Azubi(ene)
Beiträge: 96
Registriert: 28.08.2013, 11:16
Beruf: ReNo-Fachangestellte
Software: TriNotar
Wohnort: NRW

#2

30.08.2013, 12:23

Ich würde wie "früher" abrechnen, § 34 scheint unverändert.
Grüße!
Coco Lores
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1084
Registriert: 19.06.2012, 20:38
Beruf: ReNoFa (tätig als ReFa)
Wohnort: NRW

#3

30.08.2013, 12:58

:zustimm
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
Benutzeravatar
lucy1510
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1039
Registriert: 16.05.2009, 20:42
Wohnort: Stolberg

#4

30.08.2013, 12:58

:thx
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)

This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
Antworten