Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lucy1510
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#1
30.08.2013, 12:18
Hallo Ihr Lieben,
ich habe leider nichts gefunden. Vielleicht könnt Ihr mir sagen, ob sich an der Erstberatungshöchstgebühr etwas nach dem 01.08. geändert hat?
Viele Grüße
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
(Loriot)
This is Heinrich Lohse from the Deutsche Röhren AG
(ebenfalls Loriot)
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Jana47
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#2
30.08.2013, 12:23
Ich würde wie "früher" abrechnen, § 34 scheint unverändert.
Grüße!
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Coco Lores
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#3
30.08.2013, 12:58
Auch aus Steinen, die einem in den Weg gelegt werden, kann man etwas Schönes bauen!!!
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lucy1510
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#4
30.08.2013, 12:58
Wenn die Kinder mal aus dem Haus sind, dann hat sie ihr Jodeldiplom, dann hat sie was eigenes.
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