Anrechnungsfrage Sozialrecht GF RVG a.F./Klage RVG n.F.

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jana47
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#1

29.08.2013, 15:49

Hallo zusammen! :)

Ich grüble über eine Anrechnungsfrage im Sozialrecht. Wir haben den Mandanten im Bescheidsverfahren und nach Bescheiderlass im Widerspruchsverfahren vertreten, Auftragserteilung bereits in 2012, sodass RVG a.F. zur Anwendung kommt. Der Einfachheit halber: Es wurde eine Gebühr von 200 EUR gem. Nr. 2400 VV RVG a.F. berechnet.

Der Widerspruchsbescheid erging unter dem 26.08.2013; der Klagauftrag ist jetzt erteilt, sodass das RVG n.F. anzuwenden ist. Ich sitze jetzt vor der Vorschussrechnung für das Klageverfahren. Der Einfachheit halber: Es wird die Mittelgebühr Gebühr von 300 EUR gem. Nr. 3102 VV RVG n.F. angesetzt.

Nach altem Recht wäre eine reduzierte Verfahrensgebühr (Mittelgebühr 170 EUR) entstanden, da es keine Anrechnungsvorschrift gab (Ergebnis danach 200 EUR + 170 EUR = 370 EUR). Nach neuem Recht ist die Geschäftsgebühr im Beispielsfall mit 100,00 EUR anzurechnen (Ergebnis danach: 200,00 EUR + 300 EUR - anzurechnender 100 EUR = 400 EUR).

Vom Gefühl her würde ich sagen, dass die Anrechnung nach neuem Recht anzuwenden ist, da die Verfahrensgebühr RVG n.F. nicht mehr reduziert ist. Wie seht Ihr das (wir haben keine Kostensoftware in Benutzung)?

Danke schon mal im Voraus!
Jana
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Anahid
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#2

29.08.2013, 16:11

:dafuer
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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Jana47
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#3

29.08.2013, 17:19

@Anahid
Danke! :)
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