Hallo zusammen,
ich habe einen Kostenfestsetzungantrag für Berufung aufgesetzt nach altem RVG/Gebührenrecht.
Mündliche Verhandlung Ende Mai und Urteil vom 25.08.2013 - ist das so richtig oder lege ich die neuen Gebührentatbestände zugrunde? Danke für einen Tip, bin mir gerade etwas unsicher, Gruß, Bambareni
Berufung Urteil 25.8.2013 Abrechnung nach neuem RVG?
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Berufung wurde doch vom 01.08.2013 beauftragt und vor allem auch eingelegt, logische Folge altes RVG.
Die Seele ist das Schiff,
die Vernunft das Ruder und
die Wahrheit der Hafen
(Türkisches Sprichwort)
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