Hallo,
wieder mal ein Problem mit Gebühren..
Bekomme ich eine extra Gebühr neben der 0,3 Verfahrensgebühr wenn ich zusätzlich noch einen PfÜB beantragt habe?
schonmal,
Maluka201
Gebühren Zwangsvollstreckung, PfÜB
- Anahid
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Jede Vollstreckungshandlung ist eine eigene Angelegenheit. Also 0,3 für PFÜB und 0,3 für z.B. Vermögensauskunft oder Vollstreckungsauftrag.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.
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Hi!
Was meinst du mit einer "extra Gebühr"? Verstehe ich nicht ganz... Wenn ich einen ZV-Auftrag erteile, bekomme ich eine 0,3 nach Gegenstandswert nach 3309 RVG. Wenn ich eine Vermögensauskunft (damals EV) beauftrage, bekomme ich eine 0,3 nach einem Gegenstandswert von höchstens 1500 EUR. Bei einem PfÜb (Forderungsvollsteckung) oder einem PfÜb (Unterhaltsvollstreckung) bekommme ich eine 0,3 jeweils nach dem Gegenstandswert.
Ich glaube, ich verstehe deine Frage nicht ganz...
Gruß,
Nicole
Was meinst du mit einer "extra Gebühr"? Verstehe ich nicht ganz... Wenn ich einen ZV-Auftrag erteile, bekomme ich eine 0,3 nach Gegenstandswert nach 3309 RVG. Wenn ich eine Vermögensauskunft (damals EV) beauftrage, bekomme ich eine 0,3 nach einem Gegenstandswert von höchstens 1500 EUR. Bei einem PfÜb (Forderungsvollsteckung) oder einem PfÜb (Unterhaltsvollstreckung) bekommme ich eine 0,3 jeweils nach dem Gegenstandswert.
Ich glaube, ich verstehe deine Frage nicht ganz...
Gruß,
Nicole
- Pepples
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Für Angelegenheiten ab dem 01.08.2013 liegt der Kappungsbetrag bei 2.000,00 €.Wenn ich eine Vermögensauskunft (damals EV) beauftrage, bekomme ich eine 0,3 nach einem Gegenstandswert von höchstens 1500 EUR
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- Anahid
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Bislang durftest Du die Gebühren für einen EV-Antrag höchstens nach einem Streitwert von 1.500,00 € berechnen. Wenn also eine höhere Forderung vorlag, konnten dennoch für den Antrag nur 0,3 aus einem Streitwert von 1.500 € berechnet werden. Bei einer niedrigeren Forderung war selbstverständlich der niedrigere Wert für die Berechnung der Anwaltsgebühren maßgebend.
Zum 01.08. wurde diese "Streitwertgrenze" auf 2.000 € angehoben.
Zum 01.08. wurde diese "Streitwertgrenze" auf 2.000 € angehoben.
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upss. ... ok, jetzt 2.000 €. Ist noch nicht so ganz beim mir im Kopf gespeichert
- 148
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super danke ich komme damit auch noch nicht so ganz klar. Habt ihr da schon Ergänzungslieferungen vom Schönfelder bekommen? oder eine Gebührentabelle? ich habe das in unserem Buchladen schon bestellt, die meinten, das kommt alles erst Ende August/Anfang September raus ... Hab mich bis jetzt immer so mit Prozesskostenrechnern herumgeschlagen. irgendwann müsste ja was kommen ... oder?
- Anahid
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Ich habs schon im Juli bestellt und nein, ich hab auch noch nichts ordentliches auf dem Tisch. Eine Gebührentabelle hab ich notdürftig allerdings ausgedruckt vor mir liegen sowohl für RVG als auch GKG. Die war mal als Anhang am Anwaltsblatt Online 2013 angehängt.
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