altes oder neues RVG bei Folgesachen?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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lucy1510
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#1

29.08.2013, 11:52

Hallo an Alle,

ich habe mal das Forum durchsucht, hier aber leider nichts gefunden, obwohl ich mir vorstellen kann, dass es zu meinem Thema schon einen Thread gibt.

Für unseren Mandanten ist ein Ehescheidungsverfahren anhängig, das nach altem RVG abgerechnet wird. Nach dem 01.08.2013 wurden jedoch weitere Folgesachen anhängig gemacht, wie Zugewinnausgleich, nachehelicher Unterhalt usw.

Kann ich die Folgesachen jetzt nach neuem RVG abrechnen?
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Anahid
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#2

29.08.2013, 11:53

:wink:
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lucy1510
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#3

29.08.2013, 14:57

:thx
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Nicole2706
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#4

29.08.2013, 23:21

Da bin ich mir auch derzeit nicht wirklich sicher. Ich würde derzeit davon ausgehen, dass nach den bisherigen Gebühren abgerechnet wird, solange der Auftrag vor dem 01.08.13 eingegangen ist. Wenn nachher, würde ich die Folgesache über die neuen Gebühren abrechnen. Ist also ein Scheidungsverfahren im Komplettverbund bereits anhängig, Abrechnung nach alter Gebührenordnung.... würde ich jedenfalls so sehen. Wenn nicht, dürft ihr mich gerne belehren.

Gruß,
Nicole
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Anahid
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#5

30.08.2013, 09:01

Bei Verbund, wenn das Scheidungsverfahren nach altem Recht abzurechnen ist, gilt dies auch für die Folgesachen. Selbst dann, wenn diese erst nach dem 01.08. anhängig gemacht werden. Dazu gibt es auch schon was im Forum mit entsprechender Fundstelle. Ich hab nur keine Zeit das jetzt zu suchen.
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#6

15.10.2013, 16:49

Anahid hat geschrieben:Bei Verbund, wenn das Scheidungsverfahren nach altem Recht abzurechnen ist, gilt dies auch für die Folgesachen. Selbst dann, wenn diese erst nach dem 01.08. anhängig gemacht werden. Dazu gibt es auch schon was im Forum mit entsprechender Fundstelle. Ich hab nur keine Zeit das jetzt zu suchen.
Ich kann den weiteren Thead nirgends finden :(

vl. kann mir jemand weiterhelfen?
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Adora Belle
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#7

15.10.2013, 17:31

Brauchst keinen Thread für, nur §60 RVG.
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#8

15.10.2013, 17:40

Dankeschön !!

:blumen
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