Neuzustellung Mahnbescheid - welche Gebühr ?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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blondtiger
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#1

28.08.2013, 12:27

Ich hab folgendes Problem:

unser Mandant hat selbst Mahnbescheid beantragt, der Schuldner ist verzogen und hat uns die Sache übergeben.

Wir haben die neue Anschrift des Schuldners herausgefunden und die Neuzustellung beantragt.

ich bin mir nicht sicher, ob uns jetzt die 1,0 Gebühr nach 3305 zusteht. Aus meiner Sicht ja, wollte aber mal eure Meinung dazu hören.

Vielen Dank
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Frau Cindy
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#2

28.08.2013, 12:53

3305 - Verfahrensgebühr für die Vertretung des Antragstellers ist richtig.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
blondtiger
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#3

28.08.2013, 13:00

:thx
Jupp03/11

#4

28.08.2013, 13:03

Ich habe doch gewisse Bedenken, da der Mahnbescheid vor Beauftragung bereits erlassen war. Lasse mich aber gern eines besseren belehren.
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#5

28.08.2013, 13:22

Da der MB aber noch nicht zugestellt war, kann mE nur die 3305 entstehen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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#6

28.08.2013, 13:23

Ich habe folgendes gefunden:

Der Antrag auf Neuzustellung des Mahnbescheids gehört auch zum Antragsverfahren (Hartmann KostG 32. Aufl. § 43 Nr. 38 BRAGO).

http://www.iww.de/rvgprof/archiv/gebueh ... eit-f47528" target="blank

Ist jetzt zwar noch von BRAGO-Zeiten. Falls ich was neueres finde gebe ich Bescheid.
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#7

28.08.2013, 13:27

Ich hab grad nur die 18. Auflage vom Gerold, aber da steht:

".... dass der RA diese Gebühr auch dann verdient, wenn er erst nach Erlass des Mahnbescheides im Mahnverfahren tätig wird, z.B. die Anschrift des ANtragsgegners ermittelt und dem Gericht anzeigt, so dass der Mahnbescheid nunmehr zugestellt werden kann. ..."
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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#8

28.08.2013, 13:47

:thx Vielen Dank für Eure Hilfe
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