Abrechnung Scheidungsverfahren
Verfasst: 23.08.2013, 11:15
wenn die Parteien dem Gericht mitteilen, wir möchten keinen Versorgungsausgleich entsteht dann eine 1,5 Einigungsgebühr hierüber? bzw. eine 0,8 VG über EUR 1.000,00? (=Wert VA, Gesamtstreitwert EUR 3.000,00)
Vielen Dank schon mal
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