Abrechnung Scheidungsverfahren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Jacare
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#1

23.08.2013, 11:15

wenn die Parteien dem Gericht mitteilen, wir möchten keinen Versorgungsausgleich entsteht dann eine 1,5 Einigungsgebühr hierüber? bzw. eine 0,8 VG über EUR 1.000,00? (=Wert VA, Gesamtstreitwert EUR 3.000,00)


Vielen Dank schon mal
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Adora Belle
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#2

23.08.2013, 12:10

Das lässt sich nicht so ohne weitere Informationen beantworten. Üblich ist, dass eine 1,0 EG entsteht, weil der VA automatisch mit als Folgesache anhängig ist (weshalb die 1,3 VG normalerweise aus Scheidung+VA anfällt).
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