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Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Julia78
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#1

23.08.2013, 10:27

Hallo Leute, :wink1

ich brauche bitte Eure Hilfe!

Wir haben bereits vor 01.08.13 von der Mandantschaft Klageauftrag erhalten. Von der RSV auch vor 01.08. Deckungszusage eingeholt. Klage konnte jedoch erst am 20.08.2013 eingereicht werden. Meine Frage: nach welchem Recht würden sich die Gerichtskosten berechnen und später die RA-Kosten?

Ich würde sagen, nach dem alten, da Auftrag vor 01.08.2013 erfolgte. Aber das Gericht wird doch bestimmt nicht fragen, wann wir den AUftrag bekommen haben! Was denkt Ihr? :roll:
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niva
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#2

23.08.2013, 10:30

altes Recht, § 60 I RVG

für das Gericht ist das ja erst beim KFA von Interesse
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Julia78
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#3

23.08.2013, 10:46

Aber was ist mit dem GK-Vorschuss?
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Adora Belle
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#4

23.08.2013, 10:47

Gerichtskosten nach neuem Recht.
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Fräulein Fi
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#5

23.08.2013, 10:49

Bei den Gerichtskosten kommt es drauf an, wann die Sache anhängig geworden ist, 71 GKG. Also werden in Eurem Fall die neuen Gerichtskosten berechnet werden.
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