Vergütungsvereinbarung formulieren

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Christina787
Foren-Azubi(ene)
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#1

20.08.2013, 11:21

Hallo Ihr Lieben :D

ich habe ein Problem mit der Formulierung in der Vergütungsvereinbarung. Wenn ich in diesem Unterforum falsch bin, dann bitte verschieben...

Ich arbeite in einer sozialrechtlichen Kanzlei und da die Gebühren im Sozialrecht doch sehr gering sind, arbeiten wir mit Vergütungsvereinbarungen.

Ich rechnen also grundsätzlich die Höchstgebühr ab. Wir möchten jetzt, dass die Erstattungsansprüche die unserem Mandanten am Ende des Verfahrens möglicherweise gegenüber dem Gegner zustehen, ebenfalls einbehalten, sozusagen als zusätzliches Honorar.

Weiß jemand, ob das zulässig ist? Hat vielleicht jemand ein Formulierungsbeispiel?? Mir fällt da leider nichts passendes ein...

Viele Grüße
Christina
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