neue oder alte Gebühren?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Soenny
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#31

25.09.2013, 18:43

Frag mich nicht, ich habe da ein "schlechtes Gefühl", da der HBV nicht nach neuen Gebühren abrechnen kann, da der unbedingte Klageauftrag vor dem 1.8. war. Ich bin verwirrt :oops:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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Anahid
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#32

26.09.2013, 09:06

Aber das macht doch nix. Er muss die Hälfte seiner Gebühr an den UBV abgeben, während der UBV die Hälfte seiner Gebühren an den HBV abgibt. Ein Schaden entsteht dadurch für den HBV in dieser Konstellation eh nicht. Wie gesagt, bekommt er ja sogar mehr durch den UBV ausgezahlt, als wenn der UBV auch nach alten Gebühren abrechnen würde. Der unbedingte Auftrag des UBV liegt aber nach dem 01.08., sodass der UBV seine Gebühren nach neuem Recht abrechnen muss. Jetzt klarer?
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Fuli
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#33

26.09.2013, 16:01

Erst einmal :thx für Eure Antworten.

Aber ich muss Anahid Recht geben. Habe es auch schwarz auf weiß gefunden mittlerweile (Schneider: Fälle und Lösungen zum RVG, 2 Auflage). Damals als das Gebührenrecht von BRAGO auf RVG gewechselt ist, war es die gleiche Konstellation, daher denke ich nicht, dass es hier anders sein wird. Der HBV bekommt seine Gebühren nach altem Recht und der UBV nach neuem Recht. Sofern es eine Gebührenteilung aller entstandenen Gebühren gibt, wie in meinem Fall, profitiert der HBV ja auch davon :D
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