Terminsgebühr nach neuem Recht
Verfasst: 15.08.2013, 15:00
Hallo
Ich war letztens auf einem RVG Seminar zum neuen Recht und soll nun ein Referat für die Anwälte und Kollegen über die Neuerungen halten. Ich bin jedoch über die Terminsgebühr gestolpert und konnte im Skript keine passende Antwort finden.
Für mich stellt sich die Frage:
Wenn wir den Klageauftrag bekommen am 20.07. und wir reichen die Klage kurz danach ein, dann rechne ich ja nach dem alten Recht ab. Wenn jetzt Termin bestimmt wird für 20.09. rechne ich die Terminsgebühr dann nach neuem oder alten Recht ab?
Ich würde sagen nach dem alten Recht, weil dies ja zum Klageauftrag dazu gehört oder hab ich da einen Denkfehler? Und wenn ja nach altem Recht, die Abwesenheitsgelder bekomme ich aber nach dem neuen Recht oder?
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Ich war letztens auf einem RVG Seminar zum neuen Recht und soll nun ein Referat für die Anwälte und Kollegen über die Neuerungen halten. Ich bin jedoch über die Terminsgebühr gestolpert und konnte im Skript keine passende Antwort finden.
Für mich stellt sich die Frage:
Wenn wir den Klageauftrag bekommen am 20.07. und wir reichen die Klage kurz danach ein, dann rechne ich ja nach dem alten Recht ab. Wenn jetzt Termin bestimmt wird für 20.09. rechne ich die Terminsgebühr dann nach neuem oder alten Recht ab?
Ich würde sagen nach dem alten Recht, weil dies ja zum Klageauftrag dazu gehört oder hab ich da einen Denkfehler? Und wenn ja nach altem Recht, die Abwesenheitsgelder bekomme ich aber nach dem neuen Recht oder?