Terminsgebühr nach neuem Recht

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Adora Belle
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#11

25.03.2021, 13:56

Altes. Genau das steht doch im Abs.2 des §60.
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scully
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#12

25.03.2021, 14:35

Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.
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#13

25.03.2021, 15:13

scully hat geschrieben:
25.03.2021, 14:35
Es wäre auch sehr schwierig, eine Misch-Rechnung von altem und neuem Recht ins RA-Micro - Geb.-Programm einzugeben... glaube nicht, dass das umsetzbar ist, da die Auswahl des Rechtsstandes vorher erfolgt. Aber zur Not müsste die Rechnung halt "manuell" erstellt werden.
Es gibt kein "zur Not". Die gesetzlichen Regelungen sind eindeutig!
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scully
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#14

25.03.2021, 15:16

Is mir klar... das "zur Not" war für die Umsetzung gemeint... wenn sich solche Sachen nicht über das Geb.-Programm buchen lassen... aber egal... tut eigentlich nichts zur Sache...
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#15

25.03.2021, 15:33

scully hat geschrieben:
25.03.2021, 15:16
Is mir klar... das "zur Not" war für die Umsetzung gemeint... wenn sich solche Sachen nicht über das Geb.-Programm buchen lassen... aber egal... tut eigentlich nichts zur Sache...
"solche Sachen" gibt es nicht. Entweder altes oder neues Recht. Eine Vermischung in einer Rechnung, die manuelles Rumbasteln notwendig macht, wird in der Praxis nicht vorkommen.
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Adora Belle
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#16

25.03.2021, 16:06

Naja, es sind schon altes und neues Recht in derselben Rechnung anzuwenden. Aber die Frage der Umsetzung in der Software war ja hier gar nicht gestellt.
Danine
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#17

25.03.2021, 16:09

Die manuelle Eingabe hatte ich auch vornehmen wollen, bin dann aber ins Grübeln gekommen bei der Obergrenze. Da haut das nämlich alles überhaupt nicht mehr hin.

Also komplette Abrechnung nach altem Recht.

Vielen Dank.
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