Grundgebühr in Strafsachen auch bei UV Urteilsverkündung
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Mein Chef war für einen anderen Anwalt in einer Strafsache in Untervollmacht nur zur Urteilsverkündung. Erhält er außer der Termingebühr trotzdem auch die Grundgebühr, obwohl eine Einarbeitung in den Fall nicht nötig war?
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Kommt auf die Vergütungsvereinbarung an. Sowas wie "Untervollmacht" gibt es nicht in Strafsachen.
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Es handelt sich um eine Pflichtverteidigerbestellung. Der andere Anwalt möchte natürlich seine GG gegenüber der Staatskasse für sich geltend machen. Eine Vereinbarung hierzu gibt es nicht.
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Dann wiederum kommt es auf den Wortlaut des Beiordnungsbeschlusses an. Wenn er als Vertreter für den anderen nur für diesen Termin bestellt wurde (was nach dem Gesetz nicht vorgesehen, aber in der Praxis durchaus üblich ist), dann kriegt er nur die Terminsgebühr. Eigentlich verdient wäre zumindest auch die Grundgebühr.