Klage vor 31.07., danach Widerklage - Abrechn. richtig!
Verfasst: 12.08.2013, 10:43
Hallo liebe Foreno´s!
Folgender Sachverhalt:
Wir waren außergerichtlich für den Mandanten tätig, haben dann Klage (SW: 2.713,39 €) erhoben. Dies erfolgte Anfang Mai.
Gegenseite hat dann Widerklage (4.737,33 €) erhoben. Dies erfolgte Ende Juli, also am 29.07.!
Meine Rechnung bzw. die von Chefin vorgegebene Rechnung würde wie folgt aussehen:
1,3 GeschGeb aus 2.713,39 € (Gebühren nach alter Fassung)
abzgl. 0,65 GeschGeb aus 2713,39 (Gebühren nach alter Fassung)
1,3 VerfGeb aus 7.450,72 € (Gebühren nach neuer Fassung)
1,2 TG aus 7.450,72 € (Gebühren nach neuer Fassung)
zzgl. Postpauschale + MwSt.
Was sagt ihr? Ist dies so richtig?
Die Widerklage wurde durch die Gegenseite am 29.07.2013 gestellt und somit vor dem 01.08.! Würdet ihr meinen, die Gebühren berechnen sich dann nach der alten Fassung oder nach der neuen? Das macht mich ein wenig stutzig!
im Voraus für eure Hilfe
Folgender Sachverhalt:
Wir waren außergerichtlich für den Mandanten tätig, haben dann Klage (SW: 2.713,39 €) erhoben. Dies erfolgte Anfang Mai.
Gegenseite hat dann Widerklage (4.737,33 €) erhoben. Dies erfolgte Ende Juli, also am 29.07.!
Meine Rechnung bzw. die von Chefin vorgegebene Rechnung würde wie folgt aussehen:
1,3 GeschGeb aus 2.713,39 € (Gebühren nach alter Fassung)
abzgl. 0,65 GeschGeb aus 2713,39 (Gebühren nach alter Fassung)
1,3 VerfGeb aus 7.450,72 € (Gebühren nach neuer Fassung)
1,2 TG aus 7.450,72 € (Gebühren nach neuer Fassung)
zzgl. Postpauschale + MwSt.
Was sagt ihr? Ist dies so richtig?
Die Widerklage wurde durch die Gegenseite am 29.07.2013 gestellt und somit vor dem 01.08.! Würdet ihr meinen, die Gebühren berechnen sich dann nach der alten Fassung oder nach der neuen? Das macht mich ein wenig stutzig!
im Voraus für eure Hilfe