Anrechnung außergerichtlich - Mahnbescheid
Verfasst: 08.08.2013, 09:29
Hallo Ihr lieben!
Ich stehe vor einem Problem und möchte es gerne lösen.
Ich habe zwei Sachen in denen wir außergerichtlich vor dem 01.08.2013 beauftragt wurden. Nun soll in beiden Sachen ein MB gemacht werden. Sieht meine Abrechnung dann so aus?!:
Außergerichtlich vor dem 01.08.13:
1,3 Geschäftsgebühr aus 1448,46 € 136,50 €
Auslagen 20,00 €
19% 29,74 €
Gesamt: 186,24 €
MB gerichtlich:
Geb. 3305 aus 1.448,46 € 115,00 €
abzgl. Anrechnung 2300 -68,25 €
Auslagen 20,00 €
19% 12,68 €
Gerichtskosten 35,50 €
Gesamt 114,93 €
Ist es korrekt, dass ich die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach altem Recht mache? Oder muss ich dann die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach neuem Recht machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüssle Anita!
Ich stehe vor einem Problem und möchte es gerne lösen.
Ich habe zwei Sachen in denen wir außergerichtlich vor dem 01.08.2013 beauftragt wurden. Nun soll in beiden Sachen ein MB gemacht werden. Sieht meine Abrechnung dann so aus?!:
Außergerichtlich vor dem 01.08.13:
1,3 Geschäftsgebühr aus 1448,46 € 136,50 €
Auslagen 20,00 €
19% 29,74 €
Gesamt: 186,24 €
MB gerichtlich:
Geb. 3305 aus 1.448,46 € 115,00 €
abzgl. Anrechnung 2300 -68,25 €
Auslagen 20,00 €
19% 12,68 €
Gerichtskosten 35,50 €
Gesamt 114,93 €
Ist es korrekt, dass ich die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach altem Recht mache? Oder muss ich dann die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach neuem Recht machen?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Grüssle Anita!