Anrechnung außergerichtlich - Mahnbescheid

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Anita
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#1

08.08.2013, 09:29

Hallo Ihr lieben!

Ich stehe vor einem Problem und möchte es gerne lösen.

Ich habe zwei Sachen in denen wir außergerichtlich vor dem 01.08.2013 beauftragt wurden. Nun soll in beiden Sachen ein MB gemacht werden. Sieht meine Abrechnung dann so aus?!:

Außergerichtlich vor dem 01.08.13:

1,3 Geschäftsgebühr aus 1448,46 € 136,50 €
Auslagen 20,00 €
19% 29,74 €
Gesamt: 186,24 €

MB gerichtlich:

Geb. 3305 aus 1.448,46 € 115,00 €
abzgl. Anrechnung 2300 -68,25 €
Auslagen 20,00 €
19% 12,68 €
Gerichtskosten 35,50 €
Gesamt 114,93 €

Ist es korrekt, dass ich die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach altem Recht mache? Oder muss ich dann die Anrechnung aus der Geschäftsgebühr nach neuem Recht machen?

Vielen Dank für Eure Hilfe!

Grüssle Anita!
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Anahid
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#2

08.08.2013, 09:31

Du kannst ja nicht mehr anrechnen, als Du bekommen hast. Also musst Du meiner Meinung nach auch die 0,65 nach altem Recht anrechnen.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
Anita
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#3

08.08.2013, 10:15

Danke!

Jetzt habe ich ein weiteres Problem:

Selbe Situation wie oben, nur dass von den außergerichtlichen Kosten 50% von der gg. Vers. gezahlt wurde. Darf ich jetzt bei der Mandantin bei den MB-Kosten auch nur 50% der Anrechnung abziehen oder ziehe ich die Anrechnung voll ab? Wahrscheinlich mache ich einen Denkfehler!
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Anahid
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#4

08.08.2013, 11:18

Nein, dann ziehst du gar nichts ab. Du musst ja nur anrechnen, wenn Du die volle 1,3 GG erhalten hast und nicht, wenn vorgerichtlich eh schon nur die halbe GG gezahlt wurde.
:katze2 Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt. :katze1
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