Anrechnung GG auf Verfahrensgebühr (GG von Versicherung bez)

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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marinamarina
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#1

07.08.2013, 16:00

Hallo liebe Gemeinde,

wie verhält es sich bei der Anrechnung der GG auf die Verfahrensgebühr, wenn die GG von der gegnersichen Versicherung bezahlt wurde. Jetzt wird geklagt, Verfahrensgebühr soll von Mdt direkt bezahlt werden
Rechne ich die GG bei der Kostennote an Mdt. an?

DANKE!!
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#2

07.08.2013, 16:04

Die gegnerische Versicherung hat nicht die GG gezahlt, sie hat diese als Schadensersatz an den Mandanten erstattet. 8)
Der Mdt ist immer Auftraggeber und erhält daher auch eine Rechnung über alle entstandenen Gebühren, die er auch zunächst zu zahlen hat. Es wird also angerechnet.
Dass sich sein Zahlbetrag dann durch die Erstattung der Gegenseite verringert, steht auf einem anderen Blatt. :wink:
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#3

07.08.2013, 16:05

Sofern des den gleichen Streitgegenstand betrifft - ja.
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marinamarina
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#4

28.08.2013, 14:31

Mein Chef argumentiert folgender Maßen: nur eine von dem Mdt. bezahlte außergerichtliche Geschäftsgebühr müsste auf die Verfahrensgebühr angerechnet werden. Für den außergerichtlichen Teil hat aber die gegnerische Versicherung unsere Gebühren (GG) bezahlt. Deshalb kann keine Anrechnung auf die Verfahrensgebühr erfolgen.

Das heißt ich rechne jetzt noch einmal gegenüber dem Mdt die GG ab und die halbe VG (obwoh lich die volle GG bereits erhalten habe)?
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Adora Belle
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#5

28.08.2013, 14:38

Häh? Das ist doch Humbug. Die gegnerische Versicherung hat die GG als Teil des Schadenersatzes bezahlt. Hättet Ihr also eigentlich an den Mandanten weiterleiten müssen, damit er davon Eure GG-Rechnung zahlen kann. Und dann ist selbstverständlich auch anzurechnen. Gegenüber dem Mandanten, denn der hat die GG gezahlt, indem er die Zahlung der gegnerischen Versicherung bei Euch belassen hat. Und auch gegenüber der gegnerischen Haftpflicht, weil die ja genau die GG schon erstattet hat.

Der Mandant schuldet jetzt nur noch die halbe VG.
marinamarina
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#6

28.08.2013, 15:43

Klingt logisch!
Habt ihr da vllt noch eine Rechtsgrundlage (nur damit kann man meinen Chef überzeugen)?
marinamarina
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#7

28.08.2013, 16:01

Und PS außergerichltich waren es 4.000€ Streitwert, gerichtlich wurden nur noch 1.250 EUR eingeklagt.
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#8

28.08.2013, 18:39

Ja, das ist ne super Info 3 Wochen nach Eröffnung des Threads.

Du kannst hier sowieso nicht die Abrechnung gegenüber dem eigenen Mandanten mit den Ansprüchen gegen die Gegenseite und deren (Teil-)Zahlung vermischen. Es ist ja sicher vorgerichtlich eine höhere GG entstanden, als von der Gegenseite erstattet wurde. Am besten erstellst Du selbst erstmal einen Entwurf der Rechnung mit den korrekten Gegenstandswerten. Dann kann man da mal drübergucken.
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