SW VerwR Verweigerung KiTa-Betreuung

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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sternchen160983
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#1

07.08.2013, 11:55

Hallo zusammen,

hab da mal ne Streitwertfrage zu folgendem Sachverhalt:

Mdtin lässt Kind im Hort (Integrationskindergarten!) betreuen. Hat Vertrag bis zum Abschluss des 4. Schuljahres. Der Sohn besucht die Förderschule und soll jetzt das 3. Schuljahr wiederholen. Er ist bereits zwei Jahre hinterher (1 Jahr Rückstellung und Wiederholung der 1. Klasse). Charakterlich zwar ein schwieriges Kinda aber keineswegs nicht händelbar.

Schulbeginn ist in 3 Wochen. Jetzt hat die Mandantin Post bekommen, dass eine Betreuung im kommenden Schuljahr aufgrund des Alters des Jungen (er war im April 10) und wegen des erhöhten Betreuungsbedarfs (wie gesagt, wir sprechen hier von einem Integrativkindergarten :!: :!: :!: ) nicht mehr gewährt werden wird.

Ein Gespräch mit der Mutter, dass es Probleme gibt, hat nie stattgefunden.

Ich würde als Grundlage den Auffangwert nehmen. Bin mir aber absolut nicht sicher. Hat jemand villeicht einen ähnlichen Fall schonmal gehabt oder aber eine Idee?
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#2

07.08.2013, 12:25

Das müsste doch 38.3 oder 38.4 sein, also - ja, Auffangwert.
sternchen160983
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#3

07.08.2013, 13:48

38.3 und 38.4 sind Schulrecht, fällt die KiTa da mit drunter? Schon klar, was anderes wird's nicht geben...

:thx
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#4

07.08.2013, 13:52

Tja, gäbe noch Kinder- und Jugendhilfe. Du müsstet rausfinden, auf welcher Grundlage diese Betreuung erfolgt. Aber ich denke, dass Du mit dem Auffangwert jedenfalls nicht verkehrt liegst.
sternchen160983
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#5

07.08.2013, 14:05

Das klingt nach der Antwort, die ich hören wollte :P
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