Wie wird jetzt abgerechnet?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Pepples
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#11

06.08.2013, 10:59

niva hat geschrieben:Nein.

Der Vergleich ist keine eigene Angelegenheit!
:zustimm
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Sabbi
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#12

06.08.2013, 11:30

niva hat geschrieben:Nein.
Der Vergleich ist keine eigene Angelegenheit!
:patsch Ja natürlich, ihr habt vollkommen Recht!
Ich hab da zu weit gedacht, mein Fehler! :thx an euch für die Belehrung :D
Pepples hat geschrieben:Nein, siehtst Du nicht. Aber das sind eigentlich getrennte Abschnitte, also eigene Rechnungen. Und bei RAM, was Du ja auch hast, geht eben nur entweder neue Tabelle oder alte Tabelle. Also musst Du zwei Rechnungen machen. :wink:
:thx Pepples, siehe oben! Danke
tiko73

#13

06.08.2013, 18:36

Kollegin und ich hatten jetzt gestern die Diskussion, wie es wohl bei einem Kombi-Auftrag (sie macht noch welche) aussieht. Also wenn halt vor dem 01.08. der Kombiauftrag raus ist und womöglich eben die ZV vorher auch stattfand, aber die VAK jetzt erst nach dem 01.08. eingeleitet wird.

Ich bin der Meinung, dass die VAK dann nach den neuen Gebühren abzurechnen wäre, kann jedoch auch ihre Bedenken verstehen, weil sie ja im Auftrag damals die alten Gebühren aufgeführt hat und was mit der Differenz ist, wenn jetzt z.B. der SU nach Erhalt der Ladung "alles" was im AUftrag drin war, zahlt. Im Zweifelsfall hat dann der GV doch auch den Titel ausgehändigt, obwohl ja eigentlich noch die Differenz zu den neuen Gebühren offen wäre.
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Artemis
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#14

06.08.2013, 19:20

Mmmh... Tiko, ich würde sagen, alles nach altem Recht, da ihr den ZV-Auftrag vor dem 01.08. erteilt habt. Auch wenn es ein Kombiauftrag war. Ihr hättet besser keinen Kombiauftrag gemacht, sondern erst nur ZV nach altem Recht und dann später weiter vollstreckt nach neuem Recht.

Ich erinnere mich, dass wir das in meiner gaaaanz alten Kanzlei beim Übergang BRAGO/RVG so gemacht hatten.

Vielleicht sollte ich lieber nicht sagen, was Chefin und ich letzte Woche geeselt haben... MB beantragt, Streitwert ca 65.000 €, aber leider am 31.07. gemacht, weil wir beide gepennt haben und nicht an die RVG-Umstellung gedacht haben... :roll:
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Kitsune87
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#15

08.08.2013, 12:05

Pepples hat geschrieben:
Sabbi hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen.
Ganz so allgemein lässt sich das aber nicht sagen.
Wenn ich vor dem 01.08. außergerichtlich aufgefordert habe und nach dem 01.08. vom Mandanten den Auftrag erhalten zu klagen, dann sieht meine RG doch so aus, dass ich die Gebühr Nr. 2300 nach altem Recht nehme und die 3100 nach neuem Recht.
Oder seh ich das jetzt falsch?
Nein, siehtst Du nicht. Aber das sind eigentlich getrennte Abschnitte, also eigene Rechnungen. Und bei RAM, was Du ja auch hast, geht eben nur entweder neue Tabelle oder alte Tabelle. Also musst Du zwei Rechnungen machen. :wink:
Hallöchen. Wir haben auch RA-Micro. Wenn das so wie von dir beschrieben nicht in einer Rechnung sondern in zweien geht, weiß es dann, wie die Anrechnung richtig erfolgen muss? Bzw. frage ich mich gerade, ob bei Klageauftrag nach dem 01.08. die Akte dann nicht vor dem Erstellen der RG geändert werden muss, damit es dass auch weiß.. :/
Katharina28
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#16

13.08.2013, 19:58

Na ja...auch bei den Programmen muss man eben manchmal noch mitdenken.
Bei unserem Update am 01. August 2013 ist am 03. August auch aufgefallen, dass die Gebührentabelle irgendwie falsch ist. Also...nicht immer nur auf das Programm verlassen ;)
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Pepples
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#17

13.08.2013, 20:11

sondern erst nur ZV nach altem Recht und dann später weiter vollstreckt nach neuem Recht.
Seh ich anders, der Antrag auf Vermögensauskunft wird nur bedingt gestellt. Die Bedingung fällt ja dann u.U. erst nach dem 1.8. und damit fallen neue Gebühren an.
Hallöchen. Wir haben auch RA-Micro. Wenn das so wie von dir beschrieben nicht in einer Rechnung sondern in zweien geht, weiß es dann, wie die Anrechnung richtig erfolgen muss? Bzw. frage ich mich gerade, ob bei Klageauftrag nach dem 01.08. die Akte dann nicht vor dem Erstellen der RG geändert werden muss, damit es dass auch weiß.. :/
Der Anrechnungsbetrag muss von Hand eingegeben unter Anrechnung sonstiger Gebühren.
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tweetyS
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#18

13.08.2013, 22:15

Sinnvolle Anträge - Reform ZwV

:wink1

Ich möchte mal Bezug nehmen auf den obigen Link/Beitrag des OGV.

Unter # 2 bzw. 4 schreibt er, dass sofort beide Gebühren anfallen.

Stimmt das so nicht?
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Geniesserin
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#19

14.08.2013, 16:53

tweetyS hat geschrieben:Sinnvolle Anträge - Reform ZwV

:wink1

Ich möchte mal Bezug nehmen auf den obigen Link/Beitrag des OGV.

Unter # 2 bzw. 4 schreibt er, dass sofort beide Gebühren anfallen.

Stimmt das so nicht?
Nur, wenn z.B. ein Auftrag nach § 850c mit sofortiger Abnahme der VAK erteilt wurde.
Der Kombi-Auftrag ist hier wohl so zu verstehen, dass die VAK erst nach fruchtloser Pfändung beantragt wird, also erst wenn die Bedingung der fruchtlosen Pfändung eintritt, wird die neue Gebühr fällig.

@Artemis: Ich habe auch gepennt, als ich letzte Woche die ersten MB-Anträge gemacht habe. Im MB-Antrag wird auf der letzten Seite das Antragsdatum eingegeben, dort trägt RAM automatisch das Aktenanlagedatum ein, in meinem Fall also vor dem 01.08.2013, die Bedingung für den MB ist aber erst am 02.08.2013 eingetreten. Prompt hat das Mahngericht noch nach alter Tabelle gerechnet, aber die GK nach der neuen. Da hatten die Schuldner mal Glück.
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rena
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#20

28.08.2013, 09:39

Ich sehe das schon richtig, dass die Geschäftsgebühr nach altem Recht genommen werden muss (Auftrag vor 8/2013) und die Klage (Auftrag nach 8/2013) dann nach neuem Recht oder? Nur die Anrechnung dann eben manuell?
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