Tätigkeit seit 27.10.2011
Geschäftsgebühr nach alter RVG
und eine 1,0 Eingigungsgebühr nach neuer RVG?
Denn es wurde ein Vergleich von der Mdtin am 01.08.2013 unterzeichnet!! Oder wird alles noch nach alter RVG abgerechnet? HILFE!!!!
Wie wird jetzt abgerechnet?
-
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 4845
- Registriert: 30.07.2007, 09:23
- Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
- Wohnort: NRW
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen. Es kommt darauf an, wann der unbedingte Auftrag erteilt wurde, daran orientieren sich alle Gebühren. Die Übergangsvorschriften sind die gleichen, wie bei Einführung des RVG:
Auftrag vor dem 01.08.13 alte Gebühren, Auftrag ab dem 01.08.13 neue Gebühren.
Auftrag vor dem 01.08.13 alte Gebühren, Auftrag ab dem 01.08.13 neue Gebühren.
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"
- Sabbi
- Forenfachkraft
- Beiträge: 172
- Registriert: 22.02.2013, 11:41
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: RA-Micro
Ganz so allgemein lässt sich das aber nicht sagen.Pepples hat geschrieben:Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen.
Wenn ich vor dem 01.08. außergerichtlich aufgefordert habe und nach dem 01.08. vom Mandanten den Auftrag erhalten zu klagen, dann sieht meine RG doch so aus, dass ich die Gebühr Nr. 2300 nach altem Recht nehme und die 3100 nach neuem Recht.
Oder seh ich das jetzt falsch?
Wenn du verschiedene Angelegenheiten in einer Rechnung zusammenfasst, kann es natürlich selbstverständlich passieren, dass verschiedene RVG anzuwenden sind.
theoretisch werden die Angelegenheiten ja aber nach Abschluss separat abgerechnet.
Ich kann mir auch vorstellen, dass das mit einem Programm gar nicht möglich ist und du dann die beiden Angelegenheiten sowieso getrennt abrechnen musst.
theoretisch werden die Angelegenheiten ja aber nach Abschluss separat abgerechnet.
Ich kann mir auch vorstellen, dass das mit einem Programm gar nicht möglich ist und du dann die beiden Angelegenheiten sowieso getrennt abrechnen musst.
- Pepples
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 6783
- Registriert: 10.08.2006, 15:09
- Beruf: RA-Fachangestellte
- Software: Advoware
- Wohnort: NRW
Nein, siehtst Du nicht. Aber das sind eigentlich getrennte Abschnitte, also eigene Rechnungen. Und bei RAM, was Du ja auch hast, geht eben nur entweder neue Tabelle oder alte Tabelle. Also musst Du zwei Rechnungen machen.Sabbi hat geschrieben:Ganz so allgemein lässt sich das aber nicht sagen.Pepples hat geschrieben:Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen.
Wenn ich vor dem 01.08. außergerichtlich aufgefordert habe und nach dem 01.08. vom Mandanten den Auftrag erhalten zu klagen, dann sieht meine RG doch so aus, dass ich die Gebühr Nr. 2300 nach altem Recht nehme und die 3100 nach neuem Recht.
Oder seh ich das jetzt falsch?
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!"