Wie wird jetzt abgerechnet?

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
B.B.
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 13
Registriert: 15.10.2011, 13:55
Beruf: RA-Fachangestellte

#1

05.08.2013, 14:20

Tätigkeit seit 27.10.2011
Geschäftsgebühr nach alter RVG

und eine 1,0 Eingigungsgebühr nach neuer RVG?

Denn es wurde ein Vergleich von der Mdtin am 01.08.2013 unterzeichnet!! Oder wird alles noch nach alter RVG abgerechnet? HILFE!!!!
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#2

05.08.2013, 14:21

§ 60 I RVG
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
mrsgoalkeeper
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 4845
Registriert: 30.07.2007, 09:23
Beruf: ReNo, Betriebswirtin Schwerpunkt Recht, Rechtsreferentin(FSH), angehende Bachelorette:-)
Wohnort: NRW

#3

05.08.2013, 14:33

:zustimm
Für die einen ist es die US-Wahl, für den Rest der Welt ist es 9/11
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#4

05.08.2013, 14:33

Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen. Es kommt darauf an, wann der unbedingte Auftrag erteilt wurde, daran orientieren sich alle Gebühren. Die Übergangsvorschriften sind die gleichen, wie bei Einführung des RVG:
Auftrag vor dem 01.08.13 :arrow: alte Gebühren, Auftrag ab dem 01.08.13 :arrow: neue Gebühren. 8)
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#5

06.08.2013, 10:50

Pepples hat geschrieben:Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen.
Ganz so allgemein lässt sich das aber nicht sagen.
Wenn ich vor dem 01.08. außergerichtlich aufgefordert habe und nach dem 01.08. vom Mandanten den Auftrag erhalten zu klagen, dann sieht meine RG doch so aus, dass ich die Gebühr Nr. 2300 nach altem Recht nehme und die 3100 nach neuem Recht.
Oder seh ich das jetzt falsch?
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#6

06.08.2013, 10:52

Richtig. Es richtet sich nach der Angelegenheit.
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
gkutes

#7

06.08.2013, 10:54

Wenn du verschiedene Angelegenheiten in einer Rechnung zusammenfasst, kann es natürlich selbstverständlich passieren, dass verschiedene RVG anzuwenden sind.

theoretisch werden die Angelegenheiten ja aber nach Abschluss separat abgerechnet.

Ich kann mir auch vorstellen, dass das mit einem Programm gar nicht möglich ist und du dann die beiden Angelegenheiten sowieso getrennt abrechnen musst.
Benutzeravatar
Sabbi
Forenfachkraft
Beiträge: 172
Registriert: 22.02.2013, 11:41
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: RA-Micro

#8

06.08.2013, 10:56

Demnach würde ich zu #1 auch sagen, wenn die Mandantin euch am 01.08. damit beauftragt habt, einen Vergleich zu schließen, neue Gebühr.
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#9

06.08.2013, 10:57

Nein.

Der Vergleich ist keine eigene Angelegenheit!
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
Pepples
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 6783
Registriert: 10.08.2006, 15:09
Beruf: RA-Fachangestellte
Software: Advoware
Wohnort: NRW

#10

06.08.2013, 10:58

Sabbi hat geschrieben:
Pepples hat geschrieben:Man kann nicht in einer Rechnung die Gebühren mischen.
Ganz so allgemein lässt sich das aber nicht sagen.
Wenn ich vor dem 01.08. außergerichtlich aufgefordert habe und nach dem 01.08. vom Mandanten den Auftrag erhalten zu klagen, dann sieht meine RG doch so aus, dass ich die Gebühr Nr. 2300 nach altem Recht nehme und die 3100 nach neuem Recht.
Oder seh ich das jetzt falsch?
Nein, siehtst Du nicht. Aber das sind eigentlich getrennte Abschnitte, also eigene Rechnungen. Und bei RAM, was Du ja auch hast, geht eben nur entweder neue Tabelle oder alte Tabelle. Also musst Du zwei Rechnungen machen. :wink:
"Sie hören von meinem Anwalt" ist die Erwachsenenversion von "Das sag ich meiner Mama!" 134
Antworten