Beratungshilfegebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Geniesserin
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#1

05.08.2013, 13:45

Es mag dem einen oder anderen pingelig erscheinen, aber mich wurmt mal wieder folgendes:

Die Beratungshilfegebühr beträgt ja jetzt 15,00 € für die Mandanten (Selbstbeteiligung).
Unsere Anwältin berechnet die grundsätzlich. Habe jetzt mal nachgeschaut, die erste Berechnung sagt, dass von 15,00 € brutto, 12,61 € netto herauskommen. Gibt man den Betrag in die Rechnung ein (in RAM so hinterlegt), kommen mit MwST. 15,01 € raus.
Nimmt man netto 1 €ct. weniger, kommen brutto 14,99 € raus.

Löst man jetzt diesen, Verzeihung, Mist, oder mache ich mir zuviele Gedanken darum?
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BINI
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#2

05.08.2013, 14:13

Genau auf das Problem bin ich heute auch gestoßen.

Wir sind derzeit dabei zu überlegen, entweder eine Rechnung zu erstellen über 12,60 € netto zzgl. 3.40 € Mwst - unser Programm (ReNoStar) lässt sich austricksen - hat man aber einen genauso pingeligen Mandanten, dann wird der auch feststellen, dass eine 12,60 € Netto-Gebühr 14,99 € Brutto ergeben :(
Oder als zweite Variante gar keine aufgedröselte Rechnung zu erstellen, sondern lediglich ein Anschreiben zur Verpflichtung der Gebühr von 15,00 € Brutto incl. Mwst.

Mich würde auch interessieren, wie es andere Büros so handhaben werden und ich bin gespannt, was das neue RVG noch so für Überraschungen für uns bereithält :pfeif
Brooke
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#3

05.08.2013, 14:21

Da bei uns die Mandanten die BerH-gebühr meist bar bezahlt haben, haben diese eine Quittung über die damals 10 € bekommen, oder aber ein Schreiben, in dem Sie gebeten wurden, die 10 € zu zahlen, Mwst. wurde nicht extra ausgewiesen.
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Pepples
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#4

05.08.2013, 14:30

Und wie lange ist das her? :pfeif

Über diese 10,00 € muss eine ordnungsgemäße Rechnung ausgestellt werden mit Rg-Nr. und allem pipapo. Lediglich pauschale á-conto-Anforderungen können so ohne Rechnung mitgeteilt werden.
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#5

05.08.2013, 14:35

@Pepples die handhaben das heute immer noch so :pfeif
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#6

06.08.2013, 09:10

BINI hat geschrieben:Genau auf das Problem bin ich heute auch gestoßen.

Wir sind derzeit dabei zu überlegen, entweder eine Rechnung zu erstellen über 12,60 € netto zzgl. 3.40 € Mwst - unser Programm (ReNoStar) lässt sich austricksen - hat man aber einen genauso pingeligen Mandanten, dann wird der auch feststellen, dass eine 12,60 € Netto-Gebühr 14,99 € Brutto ergeben :(
Oder als zweite Variante gar keine aufgedröselte Rechnung zu erstellen, sondern lediglich ein Anschreiben zur Verpflichtung der Gebühr von 15,00 € Brutto incl. Mwst.

Mich würde auch interessieren, wie es andere Büros so handhaben werden und ich bin gespannt, was das neue RVG noch so für Überraschungen für uns bereithält :pfeif
Ich habe schon überlegt, ob man 12,61 € netto nimmt und dann 0,01 € vom brutto abzieht. Dann wird aber in der Masse die MwSt. nicht stimmen, weil sich auch ein halber €ct. summiert.

Ok, in den Quittungen bei Barzahlungen weise ich die MwSt. auch nicht aus, aber auf den Rechnungen schon.
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#7

06.08.2013, 12:05

Ich werd mir vorsichtshalber mal neue Quittungsblöcke besorgen, auf denen nur der Mehrwertsteuersatz anzugeben ist (einschl. ... % Mehrwertsteuer). Danach werde ich dann, weil ich auch für diese eingehenden Gelder Rechnungsnummern brauche, das Ganze manuell einbuchen mit Vergabe einer Rechnungsnummer. Sollte eigentlich gehen. Zum Glück hab ich dieses Problem hier selten, da wir kaum solche Mandate haben.
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#8

06.08.2013, 13:33

ich habe das Problem extrem selten, hatte es bisher noch nie :wink: , würde aber vorschlagen (für die Buchhaltung: eine Rechnung 12,60 € und die nächste 12,61 € und immer so weiter. Oder: mach´s wie Anahid :!:
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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#9

06.08.2013, 14:41

icerose hat geschrieben:ich habe das Problem extrem selten, hatte es bisher noch nie :wink: , würde aber vorschlagen (für die Buchhaltung: eine Rechnung 12,60 € und die nächste 12,61 € und immer so weiter. Oder: mach´s wie Anahid :!:
Was soll das denn bitte schön für ein Kuddelmuddel werden?!?!
Ich sag nur Gleichbehandlungsgrundsatz ...
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icerose
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#10

06.08.2013, 15:18

@BINI: da ist auch was dran
Mit mir kann man Pferde stehlen ... aber morgen bringen wir sie zurück :!:
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