Gebührentatbestand

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
Erdbeerliiiebe

#1

05.08.2013, 12:40

Hallo ihr Lieben,

unschwer zu erkennen, geht es in meiner Frage um das neue Kostenrecht.

Angenommen wir bekommen jetzt (05.08.2013) einen Neumandanten mit einer Rechtsverletzung VOR dem 01.08.2013.
Welches RVG greift dann? Das alte durch die Verletzung oder das neue durch die Annahme?
Ich tendiere zu dem alten Kostenrecht. Warum, ist schwer zu erklären. Hauptsächlich deshalb, weil auf der Kippe vom 31.07. zum 01.08. sich
eventuell der ein oder andere Anwalt mehr Geld durch das neue Recht erhofft hat, wenn er das Datum auf den 01.08. einträgt,
aber das ist sicher zu einfach gedacht!

Vielen Dank für eure Beiträge und Diskussionsanregungen!

Liebste Grüße
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

05.08.2013, 12:41

Es kommt auf das Datum der Auftragserteilung an.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Erdbeerliiiebe

#3

05.08.2013, 13:04

Gibt es da eine Begründung für? Würde es gerne verstehen.
Benutzeravatar
niva
Foreno-Inventar
Beiträge: 2537
Registriert: 27.02.2009, 19:57
Beruf: gepr. Rechtsfachwirtin
Software: Andere
Wohnort: Frankfurt am Main

#4

05.08.2013, 13:05

§ 60 I RVG
"If you can dream it, you can do it." ( Walt Disney)
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#6

12.09.2013, 08:49

Huhu,

ich hänge mich mal hier ran :)

Hat sich bei der Postpauschale was geändert???

Bei RA-Micro nimmt er in Strafsachen nach dem 01.08.2013 bei den Gebühren Nr. 4100 und Nr. 4104 40 EUR?!
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#7

12.09.2013, 09:04

§ 17 Nr. 10 RVG regelt jetzt, daß das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind. Daher gibts die PTE zweimal.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Benutzeravatar
Adora Belle
Golembefreierin mit Herz
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14398
Registriert: 14.03.2008, 14:17
Beruf: RAin

#8

12.09.2013, 09:50

Allerdings entstehen die 4100 und die 4104 ja jetzt regelmäßig nebeneinander, und dafür gibt es einmal die Postpauschale. Die zweite Pauschale fällt dann im Hauptverfahren mit der 4106 oder 4112 an.
Benutzeravatar
rena
Absoluter Workaholic
Beiträge: 1268
Registriert: 24.08.2006, 16:15
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: RAK Bamberg (Oberfranken)

#9

12.09.2013, 09:57

Aber ich bin doch noch nicht im gerichtlichen Verfahren!

Die bei RA-Micro meinen jetzt, dass sie das aus der Begründung zum 2. KostRmodG herausgelesen haben???
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14671
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#10

12.09.2013, 10:07

:oops:
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Antworten