Hallo ihr Lieben,
unschwer zu erkennen, geht es in meiner Frage um das neue Kostenrecht.
Angenommen wir bekommen jetzt (05.08.2013) einen Neumandanten mit einer Rechtsverletzung VOR dem 01.08.2013.
Welches RVG greift dann? Das alte durch die Verletzung oder das neue durch die Annahme?
Ich tendiere zu dem alten Kostenrecht. Warum, ist schwer zu erklären. Hauptsächlich deshalb, weil auf der Kippe vom 31.07. zum 01.08. sich
eventuell der ein oder andere Anwalt mehr Geld durch das neue Recht erhofft hat, wenn er das Datum auf den 01.08. einträgt,
aber das ist sicher zu einfach gedacht!
Vielen Dank für eure Beiträge und Diskussionsanregungen!
Liebste Grüße
Gebührentatbestand
- Liesel
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Es kommt auf das Datum der Auftragserteilung an.
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Huhu,
ich hänge mich mal hier ran
Hat sich bei der Postpauschale was geändert???
Bei RA-Micro nimmt er in Strafsachen nach dem 01.08.2013 bei den Gebühren Nr. 4100 und Nr. 4104 40 EUR?!
ich hänge mich mal hier ran
Hat sich bei der Postpauschale was geändert???
Bei RA-Micro nimmt er in Strafsachen nach dem 01.08.2013 bei den Gebühren Nr. 4100 und Nr. 4104 40 EUR?!
- Liesel
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§ 17 Nr. 10 RVG regelt jetzt, daß das strafrechtliche Ermittlungsverfahren und ein nachfolgendes gerichtliches Verfahren verschiedene Angelegenheiten sind. Daher gibts die PTE zweimal.
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Allerdings entstehen die 4100 und die 4104 ja jetzt regelmäßig nebeneinander, und dafür gibt es einmal die Postpauschale. Die zweite Pauschale fällt dann im Hauptverfahren mit der 4106 oder 4112 an.