Klagerhöhung nach 2 Terminen, Wert für Terminsgebühr

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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JaneB
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#1

04.12.2025, 15:37

Moin,

sonst nur stille Mitleserin, habe ich heute folgendes Problem mit einer Abrechnung. Außergerichtliche Korrespondenz ab 25.08.2020. Dann MB beantragt am 10.08.2022. Anspruchsbegründung November 2022. Im Mai 2024 fand eine Klagerhöhung mit Gebührensprung statt. Gerichtstermine jeweils einmal in 2023, 2024 und 2025. Jetzt soll eine Zwischenrechnung erstellt werden. Wir arbeiten mit RAM.

Erstens rechnet das Programm die GG nicht auf die VG an, wahrscheinlich wegen des Zweijahreszeitraums dazwischen, § 15 RVG (?). Zweitens müsste doch die VG nach der RVG ab dem 01.10.21 und die GG nach der RVG bis 31.12.2020 berechnet werden, so rein von den Zeitpunkten her. Das lässt das Programm aber nicht zu, es berechnet stur alle Gebühren nach der RVG bis 31.12.20. Leistungszeitraum ist ja 25.08.2020 bis ...... Oder bin ich ganz auf dem falschen Dampfer? Drittens muss ich die Klagerhöhung um 3.000,00 € berücksichtigen. Die fand vor dem 3. Gerichtstermin statt, d. h. zweimal wurde wegen des geringeren Betrages verhandelt. Welchen Streitwert nehme ich für die Terminsgebühr?

Vielleicht gehört dies doch eher in die Rubrik RA-Micro? Die Abrechnung selbst ist ja hier eigentlich hier nicht das Problem.

Schon mal ein kollegialer Dank

Jane
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Anahid
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#2

08.12.2025, 09:17

Du kannst in RA-Micro, wenn Du die Gebühren eingibst, oben abändern, welche Gebührentabelle für diese Gebühr zu nehmen ist. Also die GG wird nach der ganz alten Tabelle bis 31.09.2021 genommen und wenn Du dann die VG eingibst, änderst Du oben die Gebühr und nein, dass RA-Micro keine Anrechnung vornimmt, hat nichts mit dem 2-Jahres-Zeitraum zu tun (der im Übrigen auch noch nicht erreicht war - 25.08.20 - 10.08.22 - da fehlen 15 Tage für den 2-Jahres-Zeitraum). Das musst Du überprüfen, ansonsten unten auf Anrechnungen prüfen gehen und die Anrechnung selbst eingeben.

Es gibt in einem Verfahren grundsätzlich nur eine TG. Wenn also die 3. Verhandlung mit einem höheren Streitwert stattgefunden hat, so werden sowohl VG als auch TG mit dem hohen Streitwert berechnet.
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Adora Belle
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#3

08.12.2025, 12:05

Achtung, das sind Kalenderjahre, diese Frist läuft also erst 31.12. des Jahres ab. Ohnehin greift sie auch nur, wenn die Angelegenheit erledigt war.

Angerechnet werden müsste hier ja auf die VG fürs Mahnverfahren.
JaneB
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#4

10.12.2025, 12:57

Vielen Dank, das hat mir weitergeholfen!

Jane
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