Abrechnung Beauftragung Terminsvertreter

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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Liesel
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#51

06.11.2014, 14:26

zu #49: Wenn dein Chef meint, daß Gebührenteilung dahingehend vereinbart war, daß nur die 3100 und 3104 geteilt werden, kannst du auch nur das dem Mandanten in Rechnung stellen.
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#52

06.11.2014, 14:39

@Liesel: Bei welcher Teilung? Gemäß Abrechnung #47?
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#53

06.11.2014, 14:41

Abrechnung an Mandant:

3305
7002
3100
abzgl. Anrechnung
3104
7002

Teilung mit Terminsvertreter:

3100
3104
PTE
hiervon 1/2
MwSt
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#54

06.11.2014, 14:42

Ja genau, so habe ich das jetzt auch...puuhh endlich
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