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Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 10:55
von Lori79
Sorry muss nochmal nachhacken: Landgericht war zuständig, in Puchheim gibt es kein Landgericht sondern in München. Handelt es sich dabei dann auch um einen Anwalt am dritten Ort.
Noch eine Frage, habe leider dazu nichts in der Schule gelernt: JVEG: Parteiauslagen sind dann auch zu erstatten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet war und auch die Partei nicht Zeuge geladen war oder ?
Ich danke Euch

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 11:13
von mücki
Lori79 hat geschrieben:
07.06.2019, 10:55
Sorry muss nochmal nachhacken: Landgericht war zuständig, in Puchheim gibt es kein Landgericht sondern in München.

Es geht nicht darum, ob es in Puchheim ein LG gibt, sondern ob es Anwälte in Puchheim (als Wohnort des Mandanten) gibt, die hätten beauftragt werden können und davon gehe ich jetzt mal aus, da ein bekanntes Telefonverzeichnis schon 31 Ergebnisse anzeigt. Also -->

Handelt es sich dabei dann auch um einen Anwalt am dritten Ort.

--> Ja

Noch eine Frage, habe leider dazu nichts in der Schule gelernt: JVEG: Parteiauslagen sind dann auch zu erstatten, wenn das persönliche Erscheinen nicht angeordnet war und auch die Partei nicht Zeuge geladen war oder ?
Ich danke Euch

§ 19 bzw. 23 JVEG
Ich habe mal dazwischengepinselt

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 11:19
von mücki
Edit: § 23 JVEG dürfte allerdings eher die Ausnahme sein ...

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 12:00
von Lori79
OK also laut § 19 und 23 JVEG dürfte dann die Partei, die weder als Zeuge geladen war noch das persönliche Erscheinen angeordnet wurde auch keine Auslagen nach dem JVEG festsetzen lassen.
Ich hatte irgendwann mal gelesen, dass es nicht darauf ankommt, ob die Partei persönlich geladen ist oder nicht. Aber finde es nicht mehr.

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 12:08
von mücki
Das kann ich nicht beurteilen. Mir ist dazu nichts bekannt und daher halte ich mich an die Regelungen im Gesetz

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 12:54
von Geniesserin
Die Partei kann immer an den Terminen teilnehmen und erhält daher auch Auslagen gem. JVEG erstattet. Gab es eine obergerichtliche Rechtsprechung zu, habe sie aber gerade nicht zur Hand. Auf eine direkte Ladung kommt es nicht an.

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 07.06.2019, 13:16
von mücki
Sorry, ich hatte dich falsch verstanden (hatte das Wort Partei in deinem letzten Beitrag überlesen oder bin wochenendreif) und muss mich daher korrigieren.

Parteiauslagen sind immer ersatzfähig, guckst du @geniesserin oder auch hier:
https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle ... ine-f64405

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 26.08.2019, 14:22
von Trine
mücki hat geschrieben:
07.06.2019, 13:16
Sorry, ich hatte dich falsch verstanden (hatte das Wort Partei in deinem letzten Beitrag überlesen oder bin wochenendreif) und muss mich daher korrigieren.

Parteiauslagen sind immer ersatzfähig, guckst du @geniesserin oder auch hier:
https://www.iww.de/rvgprof/praxisfaelle ... ine-f64405
Danke für den LINK! War mir gerade sehr hilfreich! Dieses Forum ist so oft meine Rettung! DAAAAAAAAAAAAAAAAAAANKE.. :huepf

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 22.10.2021, 11:47
von PeachyCJ
Hallo liebe Kollegen und Kolleginnen,

ich habe mal ein Anliegen was Fahrtkosten betrifft.

Ich prüfe gerade einen KfA der Gegenseite.
Dieser rechnet die Verfahrensgebühr und die Terminsgebühr nach altem Recht ab. Die Fahrtkosten sowie das Abwesenheitsgeld aber nach dem neuen RVG.
Ich bin aber der Meinung, dieser hätte die Fahrtkosten/Abwesenheitsgeld auch nach dem alten RVG abrechnen müssen.

Liege ich mit meiner Meinung richtig oder hat er eine richtige Abrechnung vorgenommen.

Lieben Dank und ein schönes Wochenende.

Re: Erstattung Fahrtkosten KFa

Verfasst: 22.10.2021, 12:00
von Adora Belle
Die Vergütung ist für die ganze gebührenrechtliche Angelegenheit einheitlich nach demselben Recht abzurechnen. Du hast recht, der KFA ist falsch.