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Re: Gegenstandswert Unterhalt

Verfasst: 31.08.2023, 09:24
von Oliverreinhardt2
Minibobby86 hat geschrieben:
31.08.2023, 09:18
Wie ist denn der Gegenstandswert wenn nichts bei rauskam? :wink2
Guten Morgen,

wie meinst du deine Frage?
Gegenstandswert ergibt sich aus § 51 FamGKG....

Re: Gegenstandswert Unterhalt

Verfasst: 31.08.2023, 09:38
von Minibobby86
Die Ehefrau hat ein sehr hohes eigenes Einkommen und der Ehemann ein relativ geringes. Also muss er kein Unterhalt zahlen. Wie berechnet sich da der Gegenstandswert? Steh aufm Schlauch. :sad:

Re: Gegenstandswert Unterhalt

Verfasst: 31.08.2023, 10:28
von Oliverreinhardt2
Und um welchen Unterhaltsanspruch geht es?
Kinder?
Nachehelich?
...

Re: Gegenstandswert Unterhalt

Verfasst: 31.08.2023, 10:29
von Minibobby86
Nachehelichen Unterhalt.

Re: Gegenstandswert Unterhalt

Verfasst: 31.08.2023, 10:36
von Oliverreinhardt2
In Unterhaltssachen und in sonstigen den Unterhalt betreffenden Familiensachen, soweit diese jeweils Familienstreitsachen sind und wiederkehrende Leistungen betreffen, ist der für die ersten zwölf Monate nach Einreichung des Antrags geforderte Betrag maßgeblich, höchstens jedoch der Gesamtbetrag der geforderten Leistung.

Wenn ihr beauftragt werdet, den Unterhaltsanspruch geltend zu machen, so bemessen sich die RVG-Gebühren dementsprechend, s.o., nach § 51 Absatz 1 FamGKG.