Re: Klage + Widerklage + Berufungsverfahren + Vergleich
Verfasst: 14.11.2018, 18:20
Das klingt danach, dass für die Widerklage die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten eure RA-Gebühren für die Widerklage übernimmt.
Falls ja, macht es das einfacher, da dann nur die Gesamtrechnung auf die RSV eures Mandanten (soweit von dort Kostenschutz außergerichtlich, für Klageforderung, Klageerweiterung und Berufung erteilt wurde) und die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten für die Widerklage aufgeteilt werden muss.
Wobei - unabhängig davon, dass ihr im Protokoll und Urteil nur für Halter und Fahrer steht - wurde die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten auch im Rahmen der Widerklage verklagt und habt ihr euch auch für diese bestellt? Ist doch meistens so, dass man dann auch die Versicherung mit vertritt. Dann wären es 3 Mandanten bei der Widerklage und somit 2x 0,3 Erhöhung.
Entschuldigung Svengie, dass mir das jetzt erst einfällt und ich dich mit zahlreichen Fragen bombadiere.
Falls ja, macht es das einfacher, da dann nur die Gesamtrechnung auf die RSV eures Mandanten (soweit von dort Kostenschutz außergerichtlich, für Klageforderung, Klageerweiterung und Berufung erteilt wurde) und die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten für die Widerklage aufgeteilt werden muss.
Wobei - unabhängig davon, dass ihr im Protokoll und Urteil nur für Halter und Fahrer steht - wurde die Kfz-Haftpflicht eures Mandanten auch im Rahmen der Widerklage verklagt und habt ihr euch auch für diese bestellt? Ist doch meistens so, dass man dann auch die Versicherung mit vertritt. Dann wären es 3 Mandanten bei der Widerklage und somit 2x 0,3 Erhöhung.
Entschuldigung Svengie, dass mir das jetzt erst einfällt und ich dich mit zahlreichen Fragen bombadiere.