Anrechnung Geschäftsgebühr KFA

Fragen rund um die neuen Rechtsanwaltsgebühren nach RVG ab 01.08.2013
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rena
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#21

23.10.2019, 15:21

Hallo zusammen, wir haben eine Sache wegen Diebstahls (Baugerüst, Teile). Das Strafverfahren wurde ausgesetzt und auf die Zivilklage verwiesen. Zwischenzeitlich wurde unsere Klage leider abgewiesen.

Der Beschuldigte war im Strafverfahren bereits anwaltlich vertreten, das wissen wir aber nur aus der Ermittlungsakte.

Im KFA der Zivilklage muss er dann die Geschäftsgebühr nicht anrechnen. Oder übersehe ich da vielleicht etwas? :oops:

Zudem ist das Gericht in Ort A, der Kanzleisitz in Ort B und er kam von einem Ort C zum Gericht und fuhr dann zum Kanzleisitz (C-A-B). Ist aber nicht näher angegeben bei den Reisekosten. Könnte Wohnsitz RA sein, aber ich weiß es nicht. Macht es Sinn, da zu monieren?
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Anahid
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#22

23.10.2019, 15:43

Wenn nicht klar ist, warum der Anwalt von Ort C zum Gericht fährt, dann würde ich insoweit um Aufklärung bitten.

Was bitte hat denn die Gebühr im Strafrecht mit der Gebühr im Zivilverfahren zu tun? Natürlich ist die nicht anzurechnen. Da übersiehst Du gar nichts. ;)
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rena
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#23

24.10.2019, 09:51

:thx :thx :thx
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